Das Meldeamt ist Zuständig für die Ausstellung von meldeamtlichen Bescheinigungen, Beglaubigungen und Eigenerklärungen, Wohnsitzerklärungen, Ausstellungen der elektronischen Identitätskarte (CIE), Verwaltung der AIRE-Positionen und Abwanderung ins Ausland, Eintragungen ins Verzeichnis der zeitweiligen Bevölkerung, Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigungen für EU-Bürger