Der Gemeindesekretär ist zuständig für das Verfassen der Beschlüsse des Gemeinderates und des Gemeindeausschusses als Schriftführer, für die Vertragsverwaltung, die Liegenschaftsverwaltung, die Zuweisung geförderten Baulandes, die einseitigen Verpflichtungserklärungen, Zuständiger bei Nichteinhaltung von Verfahrensfristen durch das Amt und Antikorruptionsbeauftragter.